Beitrag für die Mitgliederzeitschrift
des VCD „Elbe-Saale“
Umgebungslärm – Bewertung und Bekämpfung
Schlafstörungen, Infarktrisiko, Bluthochdruck, Kopfschmerzen,
Schwerhörigkeit, Aggressivität – dies sind nur
einige gesundheitsschädigende Wirkungen, die Lärm auslösen
kann. Daneben hat Lärm handfeste wirtschaftliche Folgen.
Er senkt die touristische Attraktivität und lässt den
Wert von Immobilien verfallen.
Die Lärmbelastung des Menschen hat im 20. Jahrhundert in
Deutschland kontinuierlich zugenommen und ein unerträgliches
Maß erreicht. Sie wird subjektiv als größte Umweltbelastung
empfunden. Verkehrslärm – insbesondere durch den Straßenverkehr
– stellt im Allgemeinen die größte Lärmquelle
dar. Auch in Zukunft werden weitere Räume durch den Bau von
Verkehrstrassen und Flughäfen sowie zunehmenden Verkehr verlärmt.
Die ICE- und die Autobahntrasse durch den Thüringer Wald,
die A17 von Dresden nach Prag und die derzeit heiß diskutierte
Entwicklung des Flughafens Halle-Leipzig zum Luftdrehkreuz für
den Güterverkehr sind nur einige Beispiele dafür. Es
wird höchste Zeit, den verkehrsbedingten Belastungen konsequent
entgegen zu wirken.
Lärmschutz ist eine der größten Herausforderungen
der rot-grünen Umwelt- und Gesundheitspolitik auf Bundesebene.
Im Vergleich mit anderen europäischen Staaten kann sich der
Lärmschutz in Deutschland sehen lassen. Die Grenzwerte im
deutschen Immissionsschutzrecht sind für viele Staaten noch
Zukunftsmusik. Allein 130 Mio. € investiert der Bund jährlich
in Maßnahmen der Lärmvorsorge an Bundesstraßen.
Der beste Lärmschutz ist die Lärmvermeidung an der
Quelle. Der Fortschrittsbericht 2004 „Perspektiven für
Deutschland – Unsere Strategie für eine nachhaltige
Entwicklung“ nennt weitere wichtige Tätigkeitsfelder
der Bundespolitik: Lärmsanierungsprogramme an Schiene und
Straße, Lärmschutz an Flughäfen und Lärmminderungsplanung.
Aktueller Schwerpunkt im Bundestag ist die Bearbeitung des Umgebungslärmgesetzes
und nachfolgender Regelungen. Damit wird endlich die „Richtlinie
2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm“ – kurz EU-Umgebungslärmrichtlinie
- umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, Umgebungslärm zu vermeiden,
ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. Erstmalig gelten europaweit
einheitliche Regelungen zur Lärmerhebung, -bewertung und
zum Lärmschutz.
Bereits die Ansätze und Definitionen der Umgebungslärmri
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