| PRESSEMITTEILUNG
Datum: 05. April 2006
Beschleunigungsgesetz des Bundeskabinetts verdient seinen Namen nicht
Zur heutigen Behandlung des Beschleunigungsgesetzes im Bundeskabinett erklärt Peter Hettlich, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr:
„Nachdem die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf über Monate verzögert hat, liegt er nun auf dem Tisch. Ein Entwurf, der seinen Namen nicht verdient.
Mit dem Gesetz soll in Verfahren eingegriffen werden, die die bisherigen Planungsabläufe kaum verzögert haben. Beispielsweise sollen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Umweltverbände beschränkt werden, obwohl gerade durch diese Partizipation Interessekonflikte ausgeräumt werden können. Statistiken beweisen, dass Zeitverzögerungen zwischen den Planungsverfahren auftraten, weil ungelöste Konflikte existierten.
Die vorgesehene Beschränkung der gerichtlichen Instanz auf das Bundesverwaltungsgericht ist ein Systembruch. Das Kabinett verabschiedet sich damit im Planungsbereich von einem wichtigen Element des Rechtsstaates.
Ein Armutszeugnis ist die nach dem Willen der Bundesregierung geplante Gültigkeitsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen auf bis zu 15 Jahre. Nach dieser Zeit sind ingenieurtechnische Planung häufig überlebt. Damit wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, weitere unbezahlbare Straßen für die Schublade zu planen.
Unsere Vorstellungen von Verkehrsplanung sehen anders aus. Wir brauchen eine frühzeitige Einbindung aller Interessengruppen in die Planung. Das spart spätere Auseinandersetzungen. Wir brauchen effektive Verfahren und Abläufe in den Behörden. Und wir brauchen mehr Qualität in der Planung. Unsere Vorschläge werden wir in den kommenden Wochen im Bundestag nachdrücklich vertreten.“
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