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Rede Peter Hettlichs am 17.06.2005
TOP 22 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Peter Hettlich, MdB
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bevor ich auf das „Begleitete Fahren mit 17“
eingehe, möchte ich auf den verbesserten strafrechtlichen
Schutz vor Manipulationen an Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
in Kraftfahrzeugen eingehen.
Derartige Eingriffe sind eine Straftat und kein Kavaliersdelikt,
und sie stellen ein steigendes Ärgernis beim Gebrauchtwagenkauf
dar. Die Akteure gehen dabei mit hoher krimineller Energie und
Professionalität vor, und es scheint – und das ist
besonders bedenklich - keine Ausnahme mehr von der Regel zu sein.
Daher war es gut und richtig, dass der Gesetzgeber jetzt schnell
gehandelt hat. Ich wünsche mir, dass es uns damit gelingt,
diesen Betrügern künftig ihr Handwerk wenigstens zu
erschweren. Wir sollten uns vornehmen, spätestens in 2 Jahren
die Bundesregierung über die Wirkungen dieser Maßnahmen
berichten zu lassen.
Nun zum Hauptthema „Begleitetes Fahren ab 17“.
Ich hatte es schon am Mittwoch in der Ausschusssitzung gesagt:
„Was lange wärt, wird endlich gut!“ Dies trifft
ganz sicherlich auf den heute zu diskutierenden Gesetzentwurf
zu.
Wir haben engagiert um die richtigen Formulierungen gerungen,
und manchmal – besonders nach einer gemeinsamen Arbeitsgruppe
mit unseren Rechtspolitikern - habe ich nicht mehr daran geglaubt,
dass wir tatsächlich noch eine konsensuale Lösung für
das „Begleitete Fahren ab 17“ hinbekommen.
Aber, ein Blick ins Lexikon verrät: Die Zahl Siebzehn gilt
als die Zahl des Überwindens und hatte daher im Altertum
eine große Bedeutung. Hätten Sie es gewußt?
Was galt es zu Überwinden? Nun in unserer Arbeitsgruppe Verkehr
bestand zunächst einmal eine ausgeprägte Skepsis gegenüber
dem „Begleiteten Fahren ab 17“. Muß das tatsächlich
sein? Welche Interessen stehen hinter dieser Forderung?
Unsere Einwände wurden bald, insbesondere durch eine kompetente
Beratung seitens unserer bündnisgrünen Verkehrsexperten
aus Niedersachsen entkräftet. Peter Wyderka et al. sei an
dieser Stelle nochmals ausdrücklich gedankt. Auch die Ergebnisse
der Projektgruppe Begleitetes Fahren trugen zu unserer Meinungsänderung
bei.
Mit einem fünffach höheren Unfallrisiko ist insbesondere
die Gruppe der Fahranfänger (d.h. die Gruppe der 18-20jährigen)
besonders gefährdet. Alleine der volkswirtschaftliche Schaden
sowohl der Personen- als auch der Sachschäden wird auf mind.
15 Mrd. € pro Jahr beziffert.
Wir haben in den letzten Jahren in diesem Hause einige Debatten
zur Verkehrssicherheit geführt, und wir waren uns immer einig,
dass es nur einem konzentrierten Zusammenwirken aller Initiativen
zu verdanken ist, dass wir im Jahre 2004 erstmals die Grenze von
6.000 Verkehrstoten deutlich unterschritten haben. Die Tendenz
ist weiterhin fallend, und das ist gut so. Und daher muß
unsere Vision auch weiterhin die Zahl Zero bleiben! Dieses Ziel
können wir schaffen!
In der Gruppe der 18-25jährigen sank zwischen 2002 und 2004
die Zahl der Verkehrstoten um 18%, die Zahl der Verletzten immerhin
um 10%. Damit bleibt diese Gruppe zwar noch trauriger Spitzenreiter,
aber die Fortschritte sind unverkennbar.
Und hier lässt sich tatsächlich der wesentliche positive
Effekt des „Begleiteten Fahren ab 17“ erkennen: Denn,
die Hauptursache für das überdurchschnittliche Unfallrisiko
ist die fahrpraktische Unerfahrenheit.
Das kann ich nur aus eigener Erfahrung bestätigen. In den
ersten Monaten meiner Fahrpraxis brauchte ich doch schon das eine
oder andere Mal einen Schutzengel, und ich muß im Nachhinein
auch froh sein, dass man mit der Ente meiner Mutter (Baujahr 1968
und stolze 18 PS!) zumindest nicht rasen konnte.
Aber ich weiß auch, dass es oft nicht so glimpflich ausgeht,
gerade im ländlichen Raum findet man oft zu oft von Gedenkkreuzen
gesäumte Straßen.
Das Unfallrisiko sinkt signifikant mit der Dauer der Fahrpraxis
und ist bereits nach 1 Jahr beinahe halbiert. Das war für
mich das bestechendste Argument, warum ich mich seitdem für
das „Begleitete Fahren ab 17“ eingesetzt habe.
Ich bin der Meinung, dass es richtig war, intensiver über
die Rolle des Begleiters zu diskutieren und uns dafür Zeit
zu nehmen. Mit den jetzt definierten Bedingungen: Altersgrenze
mind. 30, Fahrerlaubnis mind. 5 Jahre, Konto in Flensburg max.
3 Punkte und eine „0,5-Promille-Grenze“ kann ein Missbrauch
erfolgreich eingeschränkt werden.
Lassen Sie uns daher dieses Gesetz heute verabschieden und die
nächsten 5 Jahre seine Umsetzung aufmerksam und kritisch
begleiten. Im Jahre 2010 sollte spätestens die nächste
Debatte über dieses Thema an, wenn über eine Weitergeltung
des Gesetzes auf der Basis der gesammelten Erfahrungen entschieden
werden soll.
Ich wünsche mir, dass das Begleitete Fahren ab 17 ein Erfolgsmodell
wird, und daß unsere Hoffnungen auf eine weitere drastische
Reduzierung der Unfallzahlen erfüllt werden.
Hier kommt dann die Zahl 17 wieder ins Spiel. Denn sie gilt im
Neuen Testament tatsächlich auch als die Zahl der Hoffnung!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
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