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Straßenverkehrsgesetz

Rede Peter Hettlichs am 17.06.2005

TOP 22 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Peter Hettlich, MdB

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bevor ich auf das „Begleitete Fahren mit 17“ eingehe, möchte ich auf den verbesserten strafrechtlichen Schutz vor Manipulationen an Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern in Kraftfahrzeugen eingehen.
 
Derartige Eingriffe sind eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, und sie stellen ein steigendes Ärgernis beim Gebrauchtwagenkauf dar. Die Akteure gehen dabei mit hoher krimineller Energie und Professionalität vor, und es scheint – und das ist besonders bedenklich - keine Ausnahme mehr von der Regel zu sein.
Daher war es gut und richtig, dass der Gesetzgeber jetzt schnell gehandelt hat. Ich wünsche mir, dass es uns damit gelingt, diesen Betrügern künftig ihr Handwerk wenigstens zu erschweren. Wir sollten uns vornehmen, spätestens in 2 Jahren die Bundesregierung über die Wirkungen dieser Maßnahmen berichten zu lassen.
 
Nun zum Hauptthema „Begleitetes Fahren ab 17“.

Ich hatte es schon am Mittwoch in der Ausschusssitzung gesagt: „Was lange wärt, wird endlich gut!“ Dies trifft ganz sicherlich auf den heute zu diskutierenden Gesetzentwurf zu.
Wir haben engagiert um die richtigen Formulierungen gerungen, und manchmal – besonders nach einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit unseren Rechtspolitikern - habe ich nicht mehr daran geglaubt, dass wir tatsächlich noch eine konsensuale Lösung für das „Begleitete Fahren ab 17“ hinbekommen.
 
Aber, ein Blick ins Lexikon verrät: Die Zahl Siebzehn gilt als die Zahl des Überwindens und hatte daher im Altertum eine große Bedeutung. Hätten Sie es gewußt?
Was galt es zu Überwinden? Nun in unserer Arbeitsgruppe Verkehr bestand zunächst einmal eine ausgeprägte Skepsis gegenüber dem „Begleiteten Fahren ab 17“. Muß das tatsächlich sein? Welche Interessen stehen hinter dieser Forderung?
 
Unsere Einwände wurden bald, insbesondere durch eine kompetente Beratung seitens unserer bündnisgrünen Verkehrsexperten aus Niedersachsen entkräftet. Peter Wyderka et al. sei an dieser Stelle nochmals ausdrücklich gedankt. Auch die Ergebnisse der Projektgruppe Begleitetes Fahren trugen zu unserer Meinungsänderung bei.
 
Mit einem fünffach höheren Unfallrisiko ist insbesondere die Gruppe der Fahranfänger (d.h. die Gruppe der 18-20jährigen) besonders gefährdet. Alleine der volkswirtschaftliche Schaden sowohl der Personen- als auch der Sachschäden wird auf mind. 15 Mrd. € pro Jahr beziffert.
 
Wir haben in den letzten Jahren in diesem Hause einige Debatten zur Verkehrssicherheit geführt, und wir waren uns immer einig, dass es nur einem konzentrierten Zusammenwirken aller Initiativen zu verdanken ist, dass wir im Jahre 2004 erstmals die Grenze von 6.000 Verkehrstoten deutlich unterschritten haben. Die Tendenz ist weiterhin fallend, und das ist gut so. Und daher muß unsere Vision auch weiterhin die Zahl Zero bleiben! Dieses Ziel können wir schaffen!
In der Gruppe der 18-25jährigen sank zwischen 2002 und 2004 die Zahl der Verkehrstoten um 18%, die Zahl der Verletzten immerhin um 10%. Damit bleibt diese Gruppe zwar noch trauriger Spitzenreiter, aber die Fortschritte sind unverkennbar.
 
Und hier lässt sich tatsächlich der wesentliche positive Effekt des „Begleiteten Fahren ab 17“ erkennen: Denn, die Hauptursache für das überdurchschnittliche Unfallrisiko ist die fahrpraktische Unerfahrenheit.
Das kann ich nur aus eigener Erfahrung bestätigen. In den ersten Monaten meiner Fahrpraxis brauchte ich doch schon das eine oder andere Mal einen Schutzengel, und ich muß im Nachhinein auch froh sein, dass man mit der Ente meiner Mutter (Baujahr 1968 und stolze 18 PS!) zumindest nicht rasen konnte.
 
Aber ich weiß auch, dass es oft nicht so glimpflich ausgeht, gerade im ländlichen Raum findet man oft zu oft von Gedenkkreuzen gesäumte Straßen.
Das Unfallrisiko sinkt signifikant mit der Dauer der Fahrpraxis und ist bereits nach 1 Jahr beinahe halbiert. Das war für mich das bestechendste Argument, warum ich mich seitdem für das „Begleitete Fahren ab 17“ eingesetzt habe.
 
Ich bin der Meinung, dass es richtig war, intensiver über die Rolle des Begleiters zu diskutieren und uns dafür Zeit zu nehmen. Mit den jetzt definierten Bedingungen: Altersgrenze mind. 30, Fahrerlaubnis mind. 5 Jahre, Konto in Flensburg max. 3 Punkte und eine „0,5-Promille-Grenze“ kann ein Missbrauch erfolgreich eingeschränkt werden.
 
Lassen Sie uns daher dieses Gesetz heute verabschieden und die nächsten 5 Jahre seine Umsetzung aufmerksam und kritisch begleiten. Im Jahre 2010 sollte spätestens die nächste Debatte über dieses Thema an, wenn über eine Weitergeltung des Gesetzes auf der Basis der gesammelten Erfahrungen entschieden werden soll.
Ich wünsche mir, dass das Begleitete Fahren ab 17 ein Erfolgsmodell wird, und daß unsere Hoffnungen auf eine weitere drastische Reduzierung der Unfallzahlen erfüllt werden.
 
Hier kommt dann die Zahl 17 wieder ins Spiel. Denn sie gilt im Neuen Testament tatsächlich auch als die Zahl der Hoffnung!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!


 

 

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